Durch die sich schnell veränderten Vorgaben zur Öffnung von Geschäften, ist es zu einer sehr unübersichtlichen Situation, wann und wie in den Neumarkter Geschäften eingekauft werden kann
gekommen. Auf dieser Seite möchten wir Sie über die jeweils aktuell geltenden Vorgaben informieren.
Nein. Es gilt zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden: Die Unternehmen die zu mehr als 50% Waren für den täglichen Bedarf anbieten, dürfen unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert öffnen. Darunter
fallen z.B. Lebensmittel, Gartenbedarf, Zeitungen, Bücher, Baby-Artikel, Drogerien, etc.. Für alle anderen Waren wie z.B. Kleidung oder Elektroartikel gilt die jeweilige Inzidenzeinordnung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 27. Juli 2022