Teilnahmebedingungen

Allgemeines

  • Branchen/ Produkte/Dienstleistungen sollten auf technologischen, betriebswirtschaftlichen, sozialen oder nachhaltigen Innovationen beruhen.
  • Ausgeschlossen sind Franchisenehmer:innen oder filialisierte Unternehmen
  • Der Wettbewerb richtet sich an alle Gründer:innen und Jungunternehmer:innen mit neuen Geschäftskonzepten, die zu einer vorrangig wirtschaftlichen Belebung der Innenstadt führen. Diese können aus dem Bereich des Einzelhandels-, Gastronomie- oder Dienstleistungsgewerbes oder auch aus dem Handwerk kommen.
  • Die Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Geschäftskonzeptes in einem eigenen Laden in Neumarkt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Unternehmen darf keine weitere staatliche Förderung für die geförderten Bereiche erhalten, das heißt, eine Doppelförderung ist auszuschließen. Hiervon ausgenommen ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, welcher unabhängig vom Gründerwettbewerb bezogen werden kann. Bewerber:innen, die gleichzeitig einen Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen oder bereits erhalten, wenden sich bei Fragen bitte an die/den zuständige:n Arbeitsvermittler:in.
  • Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Vorhaben von der eingesetzten Fachjury (und Zuweisung der ausgelobten Preise/ Leistungen) besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Eingereichte Konzepte können prämiert werden, wenn…

… die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens- bzw. Geschäftskonzeptes gegeben oder aus den eingereichten Unterlagen ableitbar ist; … das eingereichte Unternehmens- bzw. Geschäftskonzept zu einer Belebung der Innenstadt von Neumarkt führt und damit Geschäftsflächen neu und mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit genutzt werden;

… sich die Preisträger:innen verpflichten, eine unternehmerische Tätigkeit bzw. das Geschäftskonzept zumindest für eine Dauer von 2 Jahren in der Innenstadt aufrecht zu halten.

  • Ein Anspruch auf Gewerberäume besteht jedoch innerhalb des Wettbewerbs nicht.
  • Die ausgelobten Sachleistungen können von den Preisträger:innen nur höchstpersönlich und innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Nutzung, verfallen die ausgelobten Leistungen. Die Umsetzung der Idee muss in der Neumarkter Innenstadt erfolgen.
  • Die Ablöse der ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) in Geld oder Geldeswert ist ausgeschlossen.
  • Leistungen an Preisträger:innen, die (noch) nicht abgerufen bzw. ausgenutzt wurden, können versagt werden, wenn…

… das eingereichte Geschäftskonzept offensichtlich nicht umgesetzt wird oder werden kann;

 

… der Geschäftsbetrieb, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb des im eingereichten Konzept vor­­­gesehenen Zeitrahmens nicht aufgenommen oder eingestellt wird;

 

… die Leistungen von den Preisträger:innen nicht entsprechend der Teilnahmebedingungen und / oder dem Wettbewerbszweck verwendet werden oder übernommene Verpflichtungen, Auflagen oder Befristungen nicht eingehalten oder nicht erfüllt werden;

 

… die prämierten Geschäftskonzepte bzw. Unternehmen oder Betriebe innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr ganz oder teilweise veräußert, in Bestand gegeben werden oder überhaupt die Verleihung eines Preises aufgrund von unrichtigen Angaben erwirkt wurde.